„Nicht von der gesetzlichen Seite vorgesehen, für den Verbraucher aber sinnvoll.“

Ein neues Label, ins Leben gerufen von den Hohenstein Instituten, soll Kunden beim Einkauf das gute Gefühl geben, ein wirklich hochwertiges Spielzeug zu erstehen. Ralph Düring, Laborleiter in den Bereichen Elektronik und Technik, erklärt, welchen Tests die Produkte sich dafür unterziehen müssen und wie Handel und Endverbraucher davon profitieren.

Childhood Business: In welchen Punkten geht der Anspruch des Hohenstein Qualitätslabels­ „Spielzeug“ über die Anforderungen der bestehenden EU-Spielzeug-Richtlinie hinaus? 

Ralph Düring leitet bei den Hohenstein Instituten das Labor für Elektronik und Technik. Weil die Arbeit immer interdisziplinärer wird, kann Düring bei der Prüfung von Spielwaren auf Know-how und Methoden aus anderen Bereichen zurückgreifen.
Ralph Düring leitet bei den Hohenstein Instituten das Labor für Elektronik und Technik. Weil die Arbeit immer interdisziplinärer wird, kann Düring bei der Prüfung von Spielwaren auf Know-how und Methoden aus anderen Bereichen zurückgreifen.

Ralph Düring: Die Spielzeug­-Richtlinie bezieht sich lediglich auf die Sicherheit von Spielzeug. Unser Qualitätslabel deckt neben den in der Spielzeug-Richtlinie geforderten Kriterien weitere Punkte ab. Diese dienen der erweiterten Prüfung der Sicherheit und ergänzend ­der Qualität des Produkts. Alle Prüfungen für das Qualitätslabel erfolgen unabhängig in unseren akkreditierten Laboratorien im schwäbischen Bönnigheim. Bei der Prüfung des Spielzeugs im Rahmen einer vorgesehenen Label-Vergabe bilden die in der Spielzeug-Richtlinie geforderten Prüfkriterien die Basis des Prüfprogramms. Diese definieren sich über die verschiedenen Charakteristika, wie Materialien, Konstruktion und Funktionalität. Aufbauend darauf prüfen unsere Experten die Parameter und erweitern diese um Kriterien, die eine ergänzende Prüfung der Sicherheit und zusätzlich der Qualität des Spielzeugs bedeuten. Hierbei können unter anderem strengere Grenzwerte herangezogen, Prüfwiederholungen erhöht oder zusätzliche Parameter getestet werden.

CB: Kann ich als Händler oder Käufer die Sicherheit von Spielzeug auch selbst überprüfen?

RD: Nein, denn die Sicherheit von Spielzeug kann selbst von Experten nicht über den reinen Augenschein beurteilt werden. Dazu sind aufwendige Labor­untersuchungen notwendig. Aber Vorsicht ist immer geboten, wenn Produkte etwa einen beißenden oder unangenehmen Geruch verströmen. Außerdem kann man auf die Verarbeitung achten. Diese sollte sauber und ordentlich sein. Ansonsten kann man sich auf etablierte Prüfsiegel verlassen.

CB: Können Sie anhand eines Beispiels sagen, wie die Tests aussehen, die bei den Hohenstein Instituten durchgeführt werden? 

RD: Nehmen wir als Beispiel für die Prüfung eines Spielzeugs einen bunt lackierten Greifling aus Holz für Kinder unter drei Jahren. Hier untersuchen unsere Fachleute den Greifling zum einen nach den gesetzlich erforderlichen Kriterien der DIN EN 71-Reihe. Zum anderen testen sie das Holzspielzeug auch auf Phenol und Dimethylfumarat. Phenol wird zum Beispiel bei der Herstellung von Kunst- und Farbstoffen verwendet und kann in bestimmten Dosen giftig sein.

Ist das Spielzeug geruchsauffällig, testen unsere Experten es zusätzlich auf flüchtige organische Verbindungen, welche insbesondere in Kunststoffspielzeugen ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Auch durch ausdauerndes Lutschen oder Anfassen dürfen sich keine gefährlichen Schadstoffe aus dem Greifling herauslösen. Deshalb zählt auch die eingehende Prüfung der sogenannten Speichel-/Schweiß-Echtheit zu unserem  Testprogramm. Um die Stabilität des Spielzeugs sicherzustellen, führen unsere Prüfer bei der Fallprüfung und Einweichprüfung für den Greifling mehr Wiederholungen als gesetzlich gefordert durch.

Im Allgemeinen können wir sagen, dass wir bei den Spielzeugprüfungen für einige Prüfkriterien strengere Anforderungen setzen, als diese in bestehenden Vorschriften gesetzlich gefordert sind. Zudem können weitere Aspekte aus benachbarten Bereichen wie etwa der Hygiene herangezogen werden. Diese sind nicht bei jeder geprüften Produktkategorie durch die gesetzliche Seite vorgesehen, aber aus unserer Sicht für den Verbraucher sehr sinnvoll.cb10_2015-phrase-s-93

CB: Mit welchen Kosten ist für Hersteller die Auszeichnung mit dem Hohenstein Qualitätslabel verbunden? 

RD: Die Kosten für die physikalischen, mechanischen, elektrischen und chemischen Prüfungen hängen sehr stark von der Komplexität des Produkts ab, welches mit dem Qualitätslabel ausgezeichnet werden soll. Daher lassen sich hierzu keine generellen Kosten benennen. Zusätzlich zur Prüfung als solcher fallen jährliche Lizenzgebühren an, wenn die Hersteller ihre Produkte mit dem Label über einen längeren Zeitraum bewerben wollen.

CB: Wie viele Hersteller haben ihre Produkte bereits testen lassen? 

RD: Für einige Spielzeugkunden haben wir bereits erste Prüfungen erfolgreich durchgeführt. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung im Prüfen textiler Produkte sind wir mit Herstellern textiler Spielwaren bezüglich unserer neuen Prüfleistungen und des Qualitätslabels in intensiven Gesprächen.

CB: Das Label hebt die ausgezeichneten Spielwaren hervor. Kann das bedeuten, dass das restliche Sortiment als unsicher empfunden wird? 

RD: Nein, in keinem Fall. Das Hohenstein Qualitätslabel „Spielzeug“ dient als zusätzliche Orien­tierungshilfe. Es zeigt, dass das Produkt neben der CE-Kennzeichnung durch den Hersteller von einem unabhängigen Institut über die gesetzlichen Vorschriften hinaus getestet wurde. Neben der Sicherheit steht dabei die Überprüfung der Qualitäts­aspekte des Produkts im Vordergrund. Damit können Hersteller  Eltern mit gehobenen  Ansprüchen und Erwartungen an ein Spielzeug für ihre Kinder bedienen und sich dadurch im Markt hervorheben und abgrenzen.

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„Dotti Blue“ nennt sich das im vergangenen Jahr kreierte Maskottchen der Hohenstein Institute. Es soll den Wiedererkennungswert des Qualitätssiegels steigern.

Dem Handel gibt dies gleichzeitig die Gelegenheit, sein Sortiment auf der qualitativen Seite weiter abzurunden und dieses auch kenntlich zu machen. Wichtig zu wissen ist aber, dass die Sicherheit der Produkte durch die EU und die Gesetzgebung als eine grundlegende Voraussetzung für den Warenverkehr geregelt ist. Der Hersteller bringt das Verständnis hierfür durch das CE-Zeichen zum Ausdruck, welches Voraussetzung für die Führung eines Produkts im europäischen Markt ist.

CB: Wie wird das Qualitätslabel bei den Endkunden bekannt gemacht und beworben? 

RD: Informationen rund um das Label und die Spielzeugprüfungen der Hohenstein Institute geben wir Herstellern, Importeuren, dem Handel und Verbrauchern auf unserer Website im Bereich Top Services „Spielzeugprüfung“. Um dem Qualitätslabel einen Sympathiefaktor und Wiedererkennungswert zu verleihen, haben wir das neue Maskottchen der Hohenstein Institute „Dotti Blue“ in das Label integriert.

Daneben ermöglicht uns die Zusammenarbeit mit verschiedenen Medien, unsere Spielzeugprüfung und das Qualitätslabel auch an Endverbraucher heranzutragen. Entwickelt haben wir das Label aus der Nachfrage vonseiten anspruchsvoller Verbraucher heraus. Zu unserem neuen Label hatten wir einen „Tag des Gläsernen Labors“ für Eltern und Kinder veranstaltet und dabei viel positives Feedback erhalten. Wir gehen davon aus, dass Hersteller und der Handel das Label nutzen werden, um sich im Markt durch eine überprüfte Auszeichnung ihres hohes Qualitätsniveaus vom Wettbewerb abzugrenzen und sich so neue Zielgruppen zu erschließen.

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