Kündigungsbutton wird bei Abos Pflicht
Im Bereich der Erstausstattung sowie Mode haben manch findige Unternehmen Aboangebote geschaffen, durch die sie Kunden über den Servicegedanken längerfristig an sich binden. Wer also Windel-, Socken- oder Spielwarenabos anbietet, muss künftig auf der korrespondierenden Website einen Kündigungsbutton einführen. Denn bei entgeltlichen Dauerschuldverhältnissen, die ein Unternehmer zum Abschluss im elektronischen