Wer sein Gerät während des Autofahrens in der Hand hält, verstößt nun nicht mehr automatisch gegen das Handyverbot am Steuer. Damit hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem aktuellen Urteil (Az: 4 Ss 212/16) das generelle Handyverbot am Steuer relativiert.

Demnach verstößt ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 der Straßenverkehrsordnung, solange er keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Geräts nutzt. Nach einer Gesetzes­änderung vor drei Jahren heißt es nun: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Auto­telefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.“ Das Schlüsselwort ist hier das Verb „muss“, denn in dem Streitfall gab der Fahrer an, während eines laufenden Telefonats ins Auto gestiegen zu sein. Nach dem Motorstart habe sich die Freisprechautomatik automatisch aktiviert, die er anschließend zum Telefonieren genutzt habe. Das Handy habe er lediglich vergessen, aus der Hand zu legen.

Nach Ansicht der Richter beziehe sich die neue Formulierung nur auf solche Geräte, die zur Benutzung in der Hand gehalten werden müssen. Das Gericht sieht durch das reine Halten eines Telefons kein besonderes Gefährdungspotenzial, denn auch das Essen, Rauchen oder die Bedienung eines Radios per Hand sind nicht verboten.


Cover der Ausgabe, aus dem der Beitrag stammt. Der eben gelesene Beitrag
Handyverbot im Auto aufgeweicht
erschien in der gedruckten Ausgabe 09-10 / 2016 von Childhood Business vom 12.09.2016 auf Seite 112

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