Osann ruft Autositz A-72 von Best Baby zurück

Der Rückruf des Sitzes ist auf der Homepage von Osann einsehbar.
Der Rückruf des Sitzes ist auf der Homepage von Osann einsehbar.

Osann (www.osann.de), der Gottmadinger Hersteller günstiger Autositze für Kinder,informiert über den Rückruf des Kinderautositzes „A-72“ aus dem Verkaufszeitraum März 2018 bis Mai 2019. Wie das Unternehmen am 2. Juli 2019 mitteilte, wurde in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) festgestellt, „dass es unter den europäischen Zulassungsbehörden, beziehungsweise deren technischen Diensten, widersprüchliche Interpretationen zu der in der ECE R44 Zulassung geforderten Krafteinwirkung auf den Dummy, bei Montage des Kindersitzes entgegen der Fahrtrichtung, gibt.“

Im Detail gehe es um die Frage, ob die Krafteinwirkung von 30g auf die Wirbelsäule als Kompression oder als Zugkraft gemessen werden soll. Im Zuge der Klärung dieses Sachverhaltes hat Osann festgestellt, dass bei dem Modell A-72 mit der Zulassungsnummer E1 04301367 aus dem Verkaufszeitraum 03/2018 bis 05/2019 ein potenzielles Sicherheitsrisiko besteht. Dadurch kann es im Falle einer Verwendung des Kindersitzes entgegen der Fahrtrichtung bei einem Frontalaufprall zu einer höheren Krafteinwirkung auf das Kind kommen, als in der Zulassung gefordert ist. Die Zulassungsnummer befindet sich bei dem betreffenden Modell in der Regel auf der Rückseite des Sitzes auf einem organgefarbenen Typenaufkleber.

Für den kostenfreien Umtausch wenden sich Betroffene an die Telefonnummer +49 (7731) 97 00 77 oder per E-Mail an: recall@osann.de. Osann bezog das Modell beim 2006 gegründeten chinesischen Hersteller Jiangsu Best Baby.

Erst von Ende November 2018 stammt der letzte Rückruf von Osann. Damals ging es gleich um mehrere, ebenfalls von Jiangsu Best Baby stammende Produkte, die Zulassungsprobleme aufwiesen. Betroffen waren zwei Modelle des Herstellers, die ab Juni 2017 (LB-363) und zwischen Mai 2018 bis November 2018 (Q-5) verkauft wurden. Das KBA warnte vor der Verwendung von Kindersitzen des Herstellers, da die Kindersitze nicht den Vorschriften der ECE-R44-Norm entsprachen.

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Original aus CHildhood Business:

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