ADAC: Kindersitzzubehör nicht sorglos verwenden

Eine Sitzhilfe, die den Prüfern vom ADAC gefiel: das 5Point-Plus-Anti-Escape-System
Eine Sitzhilfe, die den Prüfern vom ADAC gefiel: das 5Point-Plus-Anti-Escape-System. Foto: ADAC

Erstmals testete der ADAC Hilfsmittel gegen das Abschnallen, Fehlhaltungen oder Schwitzen und Frieren von Kindern im Auto. Denn wer mit Kindern im Auto unterwegs ist, kennt das Problem oder macht sich zumindest Gedanken darüber: Das Kind schnallt sich während der Fahrt ab, schlüpft aus dem Hosenträgergurt, der Kopf fällt beim Nickerchen nach vorne oder aber es ist zu warm oder zu kalt im Sitz.

Die Industrie hat dagegen allerhand Zubehör im Angebot, das verspricht, solche Situationen zu verhindern, die im Fall eines Unfalls das Kind gefährden können. Der ADAC hat sich daran gemacht in einem ersten Test von Kindersitzzubehör zu prüfen, ob die Produkte wirklich erlaubt sind, ob sie den gewünschten Nutzen bringen oder ob sie bei einem Unfall die Verletzungsgefahr womöglich noch vergrößern.

Das Ergebnis: Die Helfer sollten dem ADAC zufolge keinesfalls sorglos verwendet werden, denn für Laien ist es oft schwierig abzuschätzen, ob die Zusatzgurte oder Gurtschlosssicherer zugelassen sind oder nicht.

Vor allem Gurtschlösser oder Brustclips, die ein Rausschlüpfen aus den Hosenträgergurten oder selbstständiges Abschnallen verhindern sollen, stehen im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen. Denn laut Vorschriften muss sich ein Gurt, egal ob für Kinder oder Erwachsene, durch eine einzige Betätigung öffnen lassen.

Nicht bei allen Systemen ist dies nach dem Einbau noch gegeben, sodass diese Produkte im Straßenverkehr nicht verwendet werden dürfen. Zulässig und hilfreich sei aber das “5Point-Plus-Anti-Escape-System”.

Der ADAC rät aber dennoch, dass Eltern ihrem Kind erklären, dass es sich im Auto nicht abschnallen darf.

Um den Kopf von schlafenden Kindern zu schützen, wurden Nackenkissen, ein Zusatzgurt und eine Kopfstütze untersucht.

Das Ergebnis hier: Nackenkissen stellen keine Veränderung am Kindersitz dar und sind deshalb zulässig. Wichtig sei es, die Größe des Kissens am besten zusammen mit dem Kind aussuchen, um den optimalen Komfort zu ermöglichen.

Die Kopfstütze “NapUp” wird zwar mit dem Kindersitz verbunden, löst sich aber im Falle eines Aufpralls. Eine Gefährdung für das Kind bestehe nicht. Allerdings gibt der ADAC zu bedenken, dass die Akzeptanz durch das Kind fraglich sei, da die Stütze im Kopfbereich zusätzlich einengt.

Polster oder Gurtführungshilfen sollen helfen, den Komfort für die angeschnallten Kinder zu erhöhen. Das funktioniert, ist aber im Falle eines vollwertigen Kindersitzes mit Rückenstütze gar nicht notwendig.

Um bei Hitze oder Kälte vor allem kleine Kinder in Babyschalen zu schützen, gibt es sowohl Sommerbezüge als auch Winterfußsäcke. Beide sind bei Eltern beliebt, doch vor allem bei Sommer- oder Schonbezügen muss darauf geachtet werden, dass der Airbag-Warnhinweis auf der Babyschale nicht verdeckt wird. Im Zweifel sollten Eltern auf Bezüge der Kindersitzhersteller zurückgreifen.

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