Vera K., Stuhrer Inhaberin einer Kindermodenkette, vor Gericht

Bereits im September 2016 geriet die Stuhrer Kindermodenkette Kiki Kindermode von Vera Klöhn in die Insolvenz. Seinerzeit begründete Klöhn die Insolvenz mit Veränderungen in der Modebranche inklusive der Veränderung des Kaufverhaltens zugunsten von Online-Händlern, mit einem hohen Wettbewerbsdruck und daraus folgenden Umsatzrückgängen vor allem bei mittelständischen Modehändlern.

„Wir haben uns lange gegen die wachsenden Belastungen gestemmt, mussten letztendlich aber einsehen, dass wir nicht mehr in der Lage sind, die nötigen Mittel zur Sicherung der Gruppe aufzubringen“, sagte die Gründerin der Kiki-Kindermodengeschäften, Vera Klöhn, seinerzeit. Dass die „Kiki Kindermoden“-Gruppe in Schieflage geraten war, wurde in der Branche bereits länger diskutiert. Wechsel in der Geschäftsführung, die Schließung mehrerer Filialen sowie dem Vernehmen nach unklare Überblicke über Ordern, Warenbestände und Abverkäufe, wie von einigen Lieferanten zu vernehmen war, deuteten bereits darauf hin, dass sich die Lage verschärfte.

Zahlreiche Geschäftspartner und Mitarbeiter aus dem Umfeld der Kiki Kindermodekette gerieten durch ausbleibende Zahlungen selbst in Schwierigkeiten. Weitere Insolvenzen waren die Folge. Zudem gerieten Geschäftspartner selber ins Visier des Finanzamts, da sie sich auf Geschäfte mit Klöhn eingelassen hatten, die sich inzwischen als Betrugsfälle herausgestellt haben.

Erster großer Prozess gegen Vera Beate K.

Knapp dreieinhalb Jahre nach der Insolvenz kommt es nun zu einem ersten großen Verfahren. So muss sich Vera Beate K. seit dem 26. Februar 2020 vor dem Landgericht Verden für Betrügereien im Wert von mehr als 12 Millionen Euro vor Gericht verantworten

Zum Auftakt der Hauptverhandlung gegen Vera Beate K. (geboren 1967) wegen Betruges u.a. (4 KLs 6/19) vor der 4. großen Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) vor dem Landgericht Verden, in der Nähe von Bremen, war das Interesse groß. Nicht nur zahlreiche Besucher wollten den Prozess verfolgen, sondern auch das NDR Fernsehen, RTL und die Bild-Zeitung sowie die lokale Kreiszeitung berichteten.

Bericht vom NDR zu Betrugsverdacht gegen Vera Beate K. aus Stuhr
Bericht vom NDR zum Betrugsverdacht gegen Vera Beate K. aus Stuhr

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, in den Jahren 2015 und 2016 durch insgesamt 25 Betrugstaten zum Nachteil von sechs Firmen einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil von etwa 10 Millionen Euro erlangt zu haben.

Bild-Zeitung zum Proessauftakt der Stuhrer Kindermodeketten-Inhaberin Vera K
Bild-Zeitung zum Proessauftakt der Stuhrer Kindermodeketten-Inhaberin Vera K

Die Angeklagte soll als Inhaberin einer Firma für Kinderbekleidung in Stuhr ihre Geschäftspartner darüber getäuscht haben, über große Posten hochwertiger Kindermoden zum Verkauf zu verfügen. Die Angeklagte habe hierbei vorgetäuscht, für diese Posten bestünden bereits weitere Interessenten (Zweitkäufer), an die die Ware direkt aus dem Lager der Angeklagten geliefert werden könnte. Von diesen Zweitkäufern könnten ihre Geschäftspartner (Erstkäufer) dann einen – von der Angeklagten bereits ausgehandelten – höheren Preis fordern, als ihn die Geschäftspartner (Erstkäufer) an die Angeklagte zahlen sollten. Tatsächlich seien die von der Angeklagten an ihre Geschäftspartner (Erstkäufer) verkauften Waren nicht bzw. nicht in dem verkauften Umfang im Lager der Angeklagten vorhanden gewesen, und sie seien auch zu keinem Zeitpunkt an die Zweitkäufer geliefert worden. Bei den einzelnen Fällen habe sich jeweils um Geschäfte mit einem Volumen im sechsstelligen Euro-Bereich gehandelt.

“Das Modell  ist in allem Fällen gleich”, so Tittel, der “von einem komplexen Sachverhalt” sprach: “Wir müssen uns erst ein Bild machen, was geschehen ist.”

Auch Sozialversicherungsbetrug wird verhandelt

Darüber hinaus soll die Angeklagte im Jahr 2016 Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung der bei ihr angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zu den Fälligkeitsterminen an die einzugsberechtigten Krankenkassen abgeführt haben (Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Strafgesetzbuch). Insgesamt soll es sich nach der Anklage hierbei um 86 Fälle und um eine Gesamtsumme von etwa 140.000 Euro gehandelt haben.

Verbindung weiterer Anklagen

In dem am Mittwoch, den 26. Februar 2020 begonnenen Verfahren vor der 4. großen Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) gegen die Angeklagte Vera Beate K. (4 KLs 6/19) wird nach zwischenzeitlicher Verbindung eines weiteren Verfahrens gegen die Angeklagte durch die Kammer nunmehr auch eine Anklage der Staatsanwaltschaft Verden vom 19. Dezember 2019 verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten darin vor, im Jahr 2014 in Stuhr und andernorts durch insgesamt fünf Betrugstaten zum Nachteil eines Geschädigten einen Betrag in Höhe von insgesamt 2,4 Millionen Euro unrechtmäßig erlangt zu haben.

Die Angeklagte soll einem Geschädigten wahrheitswidrig vorgespiegelt haben, als Einzelkauffrau in Geschäftsbeziehungen mit der Unternehmensgruppe Metro  beziehungsweise dort angegliederten Unternehmen zu stehen, die bei ihr umfangreiche Posten von Textilien kauften, sie benötigte zur Finanzierung der jeweiligen Geschäfte Darlehen. In dem irrigen Glauben an die vorgegebene Geschäftsbeziehung habe der Geschädigte der Angeklagten daraufhin jeweils Darlehen im sechs- bzw. siebenstelligen Euro-Bereich zur Verfügung gestellt.

Auf die offenen Darlehens- und Zinsforderungen habe die Angeklagte lediglich einen Betrag von 2,65 Millionen Euro an den Geschädigten zurückgezahlt, so dass die Angeklagte durch die Taten insgesamt einen Betrag in Höhe von 2,4 Millionen Euro erlangt habe.

Ein Zeuge sagte am ersten Verhandlungstag vor Gericht, er habe bei einer Nummer aus dem von der Frau vorgelegten Schreiben der Metro angerufen. “Es stellte sich heraus, dass deren Briefkopf missbraucht worden war.” Auch ein Schreiben einer Bank, in dem es geheißen habe, dass das Geld unterwegs sei, sei gefälscht gewesen.

Haftstrafe droht

Die Bekleidungskette von Vera Klöhn umfasste rund 65 Filialen und 230 Mitarbeiter. 2016 folgt die Insolvenz. Ob ein Zusammenhang zwischen dem mutmaßlichen Betrug und der Insolvenz besteht, ist aber noch unklar.

Gerichtssprecher Rouven Seeberg erklärt: “Das ist nicht Gegenstand der Anklage. Wenn das so sein sollte, wird das die Kammer in den Blick nehmen und die Gesamtumstände beleuchten, weshalb die Angeklagte hier die Taten begangen haben soll.”

Dazu gehört auch Aufklärung der Frag, ob Vera K. ihre dubiosen Geschäfte allein betrieb und vor allem, was aus den mehr als zwölf Millionen Euro geworden ist. Mit all diesen Fragen wird sich die Kammer bei den ausstehenden zehn Prozesstagen beschäftigen.

Zum Prozessauftakt schwieg die Angeklagte. Sie wolle aber, so hieß es, am 13. März selber aussagen. Doch “nach vorläufiger Einschätzung ist auch bei einem Geständnis keine Bewährungsstrafe mehr zu erwarten“, ließ sich Richter Markus Tittel zitieren.

Das Urteil wird zum 8. Mai 2020 erwartet.

Weitere Termine vor dem Landgericht Verden:

  • 6. März 2020, 09.00 Uhr (ein Zeuge)
  • 9. März 2020, 10.00 Uhr (zwei Zeugen)
  • 13. März .2020, 09.00 Uhr
  • 18. März 2020, 10.00 Uhr
  • 25. März 2020, 10.00 Uhr
  • 26. März 2020, 10.00 Uhr
  • 1. April 2020, 10.00 Uhr
  • 3. April 2020, 09.00 Uhr
  • 21. April 2020, 10.00 Uhr
  • 8. Mai 2020, 09.00 Uhr

Die Angabe, zu welchen Terminen Zeugen geladen werden, ist allerdings unvollständig. So wurden am ersten Prozesstag auf Antrag des Anwalts der Angeklagten mehrere Personen, die den Prozess verfolgen wollten, des Saales verwiesen. Es stellte sich heraus, dass diese noch als Zeugen vorgeladen werden sollten, das Gericht dieses ihnen aber bisher noch nicht mitgeteilt hatte.

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