Die Kanz Financial Holding (KFH) mit Sitz in Pliezhausen bei Stuttgart hat für sich und ihre Gesellschaften beim Amtsgericht Tübingen einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht ist den Anträgen gefolgt und hat am 31. März 2020 den Rechtsanwalt Tobias Wahl von der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter aller Gesellschaften bestellt.
Nach einer Pressmeldung des Rechtsanwalts seien der “endgültige Auslöser” der Insolvenzanträge “unter anderem auch die massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die KFH.”
Der Geschäftsbetrieb bei den laut Meldung rund 40 unternehmenseigenen Verkaufsstellen ist aufgrund der vom Land Baden-Württemberg verhängten Restriktionen auch ber der Kanz-Gruppe stillgelegt. Mit den Schließungen verbunden sei ein hoher Umsatzeinbruch bei nahezu gleichbleibenden Kosten.
Die Krise trifft die KFH in einer Phase, heißt es weiter, in der die Gruppe sich neu aufstellen musste, da ein wichtiges Lizenzgeschäft weggefallen ist. Ob hier von der bereits in 2017 beschlossenen und 2018 verkündeten Lizenz von Steiff die Rede ist, einem Vorkommnis, das Anfang 2020 eigentlich durch Allfällige Anpassungen schon längst verarbeitet sein sollte, oder ob es um die an die Katag verlorene Lizenz von Marc O’Polo geht, konkretisiert die Meldung nicht.
Auch dass der Markt für Baby- und Kinderbekleidung seit einigen Jahren erheblichen Verschiebungen ausgesetzt sei, während gleichzeitig Produktionskosten und Mieten stiegen und somit für einen sinkenden Umsatz und geringere Margen sorgten, wird als Begründung für die Insolvenzanmeldung genannt. Dies habe die Unternehmen vor immer größere finanzielle Schwierigkeiten gestellt.
In Krisensituationen wie der aktuellen Corona-Pandemie fehlten der KFH und ihren Gesellschaften daher die Mittel, um einen dauerhaften Umsatzeinbruch kompensieren zu können.
Eine sachkundig erfolgte Analyse der Unternehmenslage durch dem vorläufigen Insolvenzverwalter wäre in der Kürze der Zeit auch wunderlich. Doch mit wenig Substanzielles bietenden Herausgabe eines Statements macht er sich die vermutlich interne Begründung zu eigen.
Derzeit verschaffe sich Tobias Wahl mit seinem Team einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der KFH mit ihren Gesellschaften. Ziel sei es, den Geschäftsbetrieb der auf Kindertextilien und Spielwaren spezialisierten Gesellschaften sowie der Holding zu stabilisieren und neu auszurichten.
Dabei liegt zunächst ein verstärkter Fokus auf der Sicherung des Großhandels. On und wann die über 40 eigenen Einzelhandelsfilialen der Kids Retail Group wieder eröffnen, ist aufgrund der Corona-Restriktionen nicht abzusehen.
Die rund 420 Mitarbeiter in den deutschen Gesellschaften erhalten derzeit aufgrund der Corona-Pandemie ihre Löhne und Gehälter über das Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Die Beschäftigten wurden in einer Rundmail über die Insolvenz sowie die weiteren Schritte informiert.
“Es sind außergewöhnliche und schwere Zeiten für alle Beteiligten, aber das Management, die Berater, unser Team und ich werden alles versuchen, um die KFH und ihre Gesellschaften bestmöglich zu erhalten und für sie eine Zukunftslösung zu finden. Hierzu werden wir umgehend mit allen wesentlichen Beteiligten Gespräche führen und Lösungen ausloten”, sagt Tobias Wahl.
Gemeinsam mit der Geschäftsführung, die von dem sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Gunnar Müller-Henneberg von der auf Sanierung spezialisierten Kanzlei Schultze & Braun begleitet und beraten wird, arbeitet der vorläufige Insolvenzverwalter daran, die KFH und ihre Gesellschaften für die Zeit nach Corona neu aufzustellen.
Dazu sollen in den kommenden Wochen und unter stetiger Prüfung der aktuellen Situation im Handel konkrete Maßnahmen definiert und umgesetzt werden. Dazu zählt auch die Überlegung, inwieweit die in der vergangenen Woche endgültig verabschiedeten staatlichen Hilfsprogramme für die Restrukturierung genutzt werden können.