ADAC bleibt bei Sitzerhöhern skeptisch

Im Rahmen des Autositztest im Frühjahr 2021 testete der ADAC auch die bei Verbrauchern beliebten Sitzererhöher. Doch mehr als eine Notlösung sehen die Tester in ihnen nicht. Warum die Produkte weiterhin durchfallen.

Die ADAC-Tester haben sich im Frühjahr 2021 nicht nur klassische Kindersitze, sondern auch die im Handel oft verkauften Sitzerhöher untersucht. Exemplarisch wurden diese Produkte Frontal- und Seitenaufprallversuche unterzogen.

Doch da bei allen Produkten ein Seitenaufprallschutz fehlt, sind alle Produkte gleichermaßen „mangelhaft“. Denn im Fall eines Seitenaufpralls fehlen entsprechende Absorber für die Aufprallenergie und auch Kopf und Hals werden nicht durch eine schützende, gepolsterte Kopfstütze geschützt.

Da die Tests des ADAC weitreichender sind als jene zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen sind Sitzerhöher dennoch als Kindersicherung im Handel zugelassen. Immerhin reduzieren sie zumindest beim Frontalunfall das Verletzungsrisiko. 

Einen vollwertigen Kindersitz können die Erhöhungen nicht ersetzen, denn die – bei Erhöhungen fehlende – Rückenlehne erfüllt verschiedene wichtige Funktionen und ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil eines guten Kindersitzes. 

Produkte, die die aktuellen Zulassungsanforderungen erfüllen, erlauben die Sicherung von Kindern ab 22 Kilogramm und einer Körpergröße über 1,25 Meter.

Ein Erhöher ist daher besser als gar keine Sicherung. Viele Familien oder Großeltern verwenden sie als „Notsitz“, da sie nur wenig Stauraum benötigen, aber zum Beispiel die spontane Mitnahme von Kindern ermöglichen.

Wenn schon, dann aus Kunststoff statt Styropor

Wer auf der Suche nach einem möglichst guten Modell ist, sollte vor allem auf das Material achten. Die ADAC-Experten raten zu Produkten aus Kunststoff. Sie sind stabiler als solche aus Polystyrol („Styropor“). Durch das robustere Material werden sie weniger leicht beschädigt und die Gefahr, dass sie im Falle eines Unfalls versagen, ist geringer. 

Außerdem sollte auf seitlich angebrachte Gurtführungen („Hörnchen“) geachtet werden, diese halten die Sitzerhöhung in Position und verbessern die Lage des Beckengurtes. Von einfachen Sitzerhöhungen ohne Gurtführungen rät der ADAC ab.

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