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BGH

Sorfortüberweisung als einzige Gratis-Zahlmethode reicht nicht aus

Online-Händler dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Sofortüberweisung nicht als einziges unentgeltliches Zahlungsmittel anbieten (Az.: KZR 39/16). Das Urteil erging gegen die Reiseplattform DB Vertrieb, eine Tochter der Deutschen Bahn. Diese hatte bislang das Bezahlen mit Kreditkarte nur gegen ein zusätzliches Entgelt angeboten. Für das kostenlose Bezahlen stand nur

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