Neuregelungen zum Mutterschutz ab 2018
Um den geänderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, ist das Mutterschutzrecht im Jahr 2017 grundlegend reformiert worden. Ein moderner Mutterschutz vereinigt zwei Zielsetzungen: Er schützt die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes und ermöglicht ihr, soweit dies verantwortbar ist, die Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit. Folgende Änderungen gelten bereits