Spiele Max in Nöten – Schutzschirm soll 600 Mitarbeiter retten

Spiele Max muss im Dezember 2020 das Schutzschirmverfahren beantragen, um eine Insolvenz abzuwehren.
Spiele Max muss im Dezember 2020 das Schutzschirmverfahren beantragen, um eine Insolvenz abzuwehren.

Die Spiele Max GmbH, die eine der führenden Einzelhandelsketten für Spielwaren, Babyausstattung und Kindermode betreibt, nutzt ein Schutzschirmverfahren, um die Folgen der Corona-Pandemie zu verkraften.

Die Geschäftsführung hat beim Amtsgericht Charlottenburg einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht gefolgt ist. Der Geschäftsbetrieb wird während des gesamten Verfahrens fortgeführt. Der Schutzschirm soll bereits zum Sommer/Herbst 2021 wieder aufgehoben werden.

„Durch die Schließung des Einzelhandels im Frühjahr 2020 hat die Spiele Max GmbH bereits wertvolle Umsätze aus dem für uns sehr wichtigen Ostergeschäft verloren“ so Falk Siegmundt, Geschäftsführer der Spiele Max GmbH, „dass wir nun auch an den umsatzstärksten Tagen vor und nach Weihnachten nicht mehr öffnen konnten, ist für uns ein herber Schlag. Wir nutzten das Schutzschirmverfahren, um diesen zu verkraften. Diesen Weg gehen wir bewusst jetzt, um das Unternehmen für die Zukunft stark aufzustellen und die besten Ergebnisse für unsere knapp 600 Mitarbeiter und unsere langjährigen Lieferanten u nd Vertragspartner erzielen zu können.“

Ein Schutzschirmverfahren bietet Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um ihre finanziellen und rechtlichen Verhältnisse zügig neu zu ordnen. Dabei bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung.

Das Verfahren ist als Sanierungsinstrument für Unternehmen konzipiert, die, bei sich abzeichnenden wirtschaftlichen Problemen, frühzeitig selbst tätig werden und bei denen genügend Handlungsspielraum für eine langfristige, tragfähige Sanierungslösung besteht.

„Mit unseren wesentlichen Partnern haben wir bereits erste Gespräche geführt. Diese unterstützen uns auf dem eingeschlagenen Weg. Diese Gespräche werden wir nun auch mit unseren Vermietern und sonstigen Vertragspartnern fortsetzen, um aus dem Schutzschirm als zukunftsfestes und profitables Unternehmen hervorzugehen. Voraussichtlich werden wir den Schutzschirm schon im kommenden Sommer/Herbst wieder verlassen können“, so Falk Siegmundt weiter.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den entsprechenden Antrag der Spiele Max GmbH durch Beschluss vom 21.12.2020 zugelassen und Prof. Dr. Torsten Martini von der Kanzlei Leonhardt Rattunde zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Bei der Durchführung des Schutzschirmverfahrens wird die Spiele Max GmbH durch die Kanzlei White & Case begleitet, die dem Unternehmen mit einem Restrukturierungsteam um die Partner Dr. Andreas Kleinschmidt und Dr. Christoph Schulte- Kaubrügger zur Seite steht. Dr. Kleinschmidt wurde zum Sanierungsbevollmächtigten bestellt.

„Die Spiele Max GmbH ist ein an sich gesundes und operativ gut aufgestelltes Unternehmen. In den vergangenen zwei Jahren wurden bereits viele wichtige und notwendige Weichenstellungen vorgenommen“, betonte Kleinschmidt. „Der Schutzschirm bietet nun den geeigneten rechtlichen Rahmen, um die Corona-Folgen zu verkraften und das Unternehmen langfristig auf eine solide finanzielle und operative Basis zu stellen.“

Der Geschäftsbetrieb der Spiele Max GmbH wird in den bundesweit rund 70 Einzelhandelsfilialen unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13.12.2020 weitergeführt. Die rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden noch am 21.12.2020 von der Geschäftsführung informiert. Deren Löhne und Gehälter werden weiter gezahlt.

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