Immer wieder erreichen den BTE Anfragen über angesetzte und anerkannte Teilwertabschläge in der Modebranche. Anlass ist meist eine Betriebsprüfung, in der das Finanzamt die angesetzten Teilwertabschläge anzweifelt. Vor allem Mode bedingte Abwertungen erkennen die Prüfer längst nicht immer ohne Probleme an.
Tatsache ist: Insbesondere die pauschalen Abwertungen allein nach Altersklassen führen immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Um steuerlich anerkannt zu werden, müssen Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Preissenkungen und des Umfangs des betroffenen Warenbestands durch betriebliche Unterlagen belegt werden. Dazu müssen Aufzeichnungen über die tatsächlichen Preisherabsetzungen geführt werden. Die Aufzeichnungen müssen dann erkennen lassen, inwieweit die Reduzierungen auf die am Bilanzstichtag vorhandenen und auf die erst später hinzugekommenen Waren entfallen.
Eine hilfreiche Argumentationshilfe bei schwierigen Prüfungen können aber auch Vergleichswerte von Kollegenfirmen sein. Um hier einen Überblick zu schaffen, startet der BTE zusammen mit seinen Schwesterverbänden BDSE und BLE eine spezielle Umfrage über angesetzte und anerkannte Teilwertabschläge im Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel. Die wichtigsten Details:
- Der Fragebogen umfasst lediglich eine Seite und kann daher sehr schnell ausgefüllt werden.
- Es gibt keinen Einsendeschluss, die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
- Die Teilnahme ist kostenfrei!