Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen für Unterlagen aus der Buchhaltung liegen zwischen sechs und zehn Jahren. Ab dem 1. Januar 2017 können Händler nun folgende Unterlagen vernichten: Schriftwechsel, Geschäftsbriefe, Versicherungspolicen, Auszüge zu bestehenden Depots oder auch Finanz- und Gehaltsberichte sowie Jahresabschlusserklärungen. Auch Kassenzettel und Preislisten können in den Papier-Shredder gegeben werden.
Zehn Jahre lang sind Unterlagen wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen aufzubewahren, aber auch Lieferscheine, Quittungen, Kontoauszüge und Kassenberichte sowie Bilanzunterlagen und Steuerunterlagen. Mit dem Jahresbeginn 2017 können nunmehr alle Unterlagen aus dem Jahr 2006 oder früher entsorgt werden.
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