Aufbewahrungsfristen für Buchhaltungsunterlagen liegen zwischen sechs und zehn Jahren

Was Anfang 2017 in den Reißwolf kann

Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen für Unterlagen aus der Buchhaltung liegen zwischen sechs und zehn Jahren. Ab dem 1. Januar 2017 können Händler nun folgende Unterlagen vernichten: Schriftwechsel, Geschäftsbriefe,

Infos zum Event »