Was wir zu "19. Januar 2017" haben ...

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Aufbewahrungsfristen für Buchhaltungsunterlagen liegen zwischen sechs und zehn Jahren

Was Anfang 2017 in den Reißwolf kann

Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen für Unterlagen aus der Buchhaltung liegen zwischen sechs und zehn Jahren. Ab dem 1. Januar 2017 können Händler nun folgende Unterlagen vernichten: Schriftwechsel, Geschäftsbriefe, Versicherungspolicen, Auszüge zu bestehenden Depots oder auch Finanz- und Gehaltsberichte sowie Jahresabschlusserklärungen. Auch Kassenzettel und Preislisten können in den Papier-Shredder gegeben werden. Zehn Jahre lang sind

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High on Style zur Pitti Bimbo aus der Ausgabe 01/2017
Birba

Pitti Bimbo: High on Style

Linke Seite: Für Kinder, die nicht so gern ins Museum mögen, gibt es zum Glück Mimisol. www.mimisol.com Rechte Seite: 1. Birba www.mauli.it   2. Gaudí www.gaudi.it   3.Antony Morato Junior www.moratojunior.com   4. Hitch-Hiker www.hitch-hiker.it   5. Yclù www.yclu.it   6. Patrizia Pepe www.uniquecw.it   7. Marcelo Burlon www.uniquecw.it   8. Alice Pi

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