Rechtskräftig: Vera Klöhn muss für 3 Jahre und 9 Monate in Haft

Noch besteht Hoffnung: An der von Vera Klöhn gegründeten „Kiki-Kindermode“­Handelskette sind mehrere Investoren interessiert.
Eines der raren Bilder zeigt Vera Klöhn in besseren Zeiten. Nun wird sie für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter wandern.

Seit der Insolvenz von Kiki Kindermoden von der Stuhrer Unternehmerin Vera Klöhn wurde auf zahlreichen Ordertagen zwischen den Aussteller immer aufs Neue gewettet: Kommt sie oder kommt sie nicht mehr. Denn viele waren stets verwundert, dass sich Klöhn nach der Pleite ihrer einst rund 60 zusammengesammelten Fachgeschäfte ohne Skrupel gleich erneut in der Kindermodebranche engagierte.

Sie tat so, als habe sie mit dem Missgeschick nur wenig zu tun. Und so orderte sie alsbald erneut, was vorher nicht nur wirtschaftlich nicht mehr aufging, sondern mehr noch, wie man inzwischen weiß, offenbar kriminell betrieben worden war.

Doch mochte sich die Branche auch das Maul zerreißen – an sie verkauft haben aber schon gleich wieder zahlreiche Hersteller unmittelbar nach ihrem erneuten Antritt im Markt.

Kurz nach dem ersten Corona-Lockdown Anfang 2020 kam es zum großen Prozess gegen Klöhn. Und das Landgericht Verden tagte, wenn auch unter Auflagen. Die Beweislast muss erdrückend gewesen sein, da das Gericht die Verhandlung noch vor Ablauf der angesetzten Verhandlungstage schloss. Das Urteil lautete: Haft über drei Jahre und neuen Monate.

Doch das Urteil war zunächst noch nicht rechtskräftig, denn Klöhn versuchte, eine Revision am Bundesgerichtshof durchzusetzen. Nun erreichte uns die Meldung, dass der 6. Strafsenat die Revision bereits am 16. Dezember verworfen hatte. Damit ist das auf drei Jahre und neun Monate lautenden Urteil nun rechtskräftig.

Außerdem wurde gleichzeitig die Einziehung von 2,65 Millionen Euro ihres Vermögens angeordnet. Ob Klöhn die Strafe bereits angetreten hat, ist noch unklar. Zum Strafantritt geladen wurde sie aber bereits und hat drei Wochen Zeit, den Antritt als Selbststeller nachzukommen.

Mehr zum Hintergrund und aus dem Urteil in der kommenden Ausgabe von Childhood Business.

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