Die Erfolgsstory von Fond Of ist erstaunlich. Auf Messen gab man sich immer nahbar, nachhaltig und nonchalant. Doch manche Umsatzmillion hat man offenbar auf unlautere Weise gemacht. Über Preisabsprachen, Geldbußen und die unschöne Seite der Medaille.
Die Selbstdarstellung des Unternehmens Fond Of liest sich seit August 2021 mit etwas anderen Augen. Auf der Website heißt es im schönsten Weihrauchsprech der Firmenkommunikation: „Vor 10 Jahren haben wir uns mit Ergobag auf unsere Reise gemacht und seitdem sieben Marken entwickelt. Sobald wir von etwas begeistert oder Fond of sind, fangen wir an zu leuchten. Unser Potenzial ist riesig – so wie das von jedem einzelnen unserer Teamplayer.“
Was unbestritten ist: Die Reise des Taschenspezialisten ist beeindruckend erfolgreich. Fond Of ist insbesondere im Bereich der Entwicklung und Herstellung von Rucksäcken tätig. Bekannt ist das Unternehmen für die Kinderrucksäcke der Marke Affenzahn sowie für seine Schulrucksäcke und Schultaschen der Marken Ergobag und Satch.
Innerhalb weniger Jahre hat es das Unternehmen aus dem Nichts auf einen mittleren zweistelligen Millionenumsatz gebracht. Zahlen zum 31. Juli 2017 weisen dabei einen satten Gewinn in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro aus. Jüngere Zahlen lassen sich im Bundesanzeiger über vier Jahre später allerdings nicht finden.
Aus dem Nichts an die Spitze, Chapeau. Das erwähnte „Leuchten“ mag dann aber manches überstrahlt haben – und vom „Potenzial“ wollte man offenbar zu schnell zu viel. Denn das Kölner Unternehmen Fond Of hat über Jahre den Preiswettbewerb eingeschränkt. Mitte August wurde bekannt, dass es ein Bußgeld von rund zwei Millionen Euro zahlen muss. Nix Chapeau.
Verhängt hat diese Geldbuße das Bundeskartellamt. Die Strafe erfolgte aufgrund des nachgewiesenen Tatbestands einer „vertikalen Preisbindung“. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, mit ihm kooperierende Händler beim Vertrieb von Schulranzen und Rucksäcken in ihrer Preissetzung eingeschränkt zu haben.
Eingeleitet wurde das hiesige Verfahren übrigens durch Amtshilfeersuchen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde, die ebenfalls gegen das Unternehmen ermittelte, was zu einer Durchsuchungsaktion im Januar 2019 geführt hat.
In Östereich hat das dortige Kartellgericht (25 Kt 5/21d) Mitte Juli eine Geldbuße in Höhe von 340.000 Euro gegen Fond Of verhängt. Zur Begründung hieß es dort: Das Unternehmen hat vom 1. Januar 2012 bis 31. Januar 2019 mit Händlern auf dem österreichischen Markt Vereinbarungen über Fest- und Mindestverkaufspreise für Schultaschen und -rucksäcke der Marken Satch und Ergobag sowie zu Rucksäcken und Accessoires von vier weiteren Marken getroffen.
Händlern wurde im Zeitraum von Januar 2012 bis August 2016 zudem der Online-Verkauf verboten. Die Geldbuße fiel dabei gemindert aus, da das Unternehmen im Rahmen des Kronzeugenprogramms kooperiert habe.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: „Das Unternehmen Fond Of hat über Jahre hinweg Mindestpreise für seine Schulrucksäcke und -taschen vorgegeben und dafür gesorgt, dass die beteiligten Händler diese Preise nicht unterschreiten. Fond Of hat die Preissetzung systematisch kontrolliert und die Einhaltung der Mindestpreise auch mit Sanktionen gegen die Händler durchgesetzt. Hersteller dürfen aus gutem Grund schon seit den 1970er-Jahren nur unverbindliche Preisempfehlungen machen. Vertikale Preisbindungen gehen häufig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und können dazu führen, dass diese im Ergebnis höhere Preise zahlen müssen. Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen ist die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, ist in keiner Weise akzeptabel.“
Die Einhaltung der Preise und der Vorgaben für den Online-Vertrieb wurde von der Fond Of als auch von den beteiligten Händlern seit der Frühphase ihrer jeweiligen Geschäftsbeziehungen, beginnend mit März 2010, bis August 2018 regelmäßig kontrolliert und angemahnt, zum Teil noch bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung im Januar 2019.
Bei Abweichungen intervenierte Fond Of und die angesprochenen Händler stellten das beanstandete Verhalten teilweise ab. Auch bei der deutschen Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperierte und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen werden konnte. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.
Schlimmeres konnte durch das Settlement abgewendet werden. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Fond Of handelnden Personen, sprich: Mitarbeiter und Vertreter, wurde das Verfahren eingestellt.