Noch immer unsichere Zukunft der Kiki-Kindermode-Gruppe

Viele Jahre war die Mitte der 1990erJahre gegründete „Kiki Kindermode“-­Gruppe von Vera Klöhn eine der wenigen deutschland­weiten Filialisten für den reinen Kinderbekleidungsbedarf. Veränderte Einkaufsgewohnheiten, eine unzureichende Online-Strategie und eine zu knappe Kapitaldecke führten dazu, dass das Unternehmen Ende September Insolvenz ­anmelden musste.

Über der Kiki Kindermode-Gruppe hat sich schon länger der Himmel bewölkt. Mit der Insolvenz keimen Hoffnungen.
Über der Kiki Kindermode-Gruppe hat sich schon länger der Himmel bewölkt. Mit der Insolvenz keimen Hoffnungen.

Aktuell wirbt die „Kiki Kindermode“-Gruppe mit einem „Final Sale“ bei einem Rabatt von 70 Prozent auf die gesamte Sommerkollektion. Wie sich das rechnet, muss man nicht mehr fragen. Denn der von Vera Klöhn gegründete und geführte Filialist mit Hauptsitz in Stuhr bei Bremen ist in eine finanzielle Schieflage geraten. Ende September 2016 hatte die Geschäftsführung Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Schon in den Monaten vor der Insolvenz hatten verschiedene Lieferanten über unübersichtliche Verhältnisse geklagt. Teilweise sei mitgeteilt worden, dass man nicht wisse, welche Bestellungen und Bestände vorlägen, wodurch es zu Verzögerungen in der Bezahlung von Rechnungen gekommen sein soll.

Die ersten „Kiki Kindermode“-Geschäfte für hochwertige Kindermode, Möbel und Accessoires wurden Anfang der 1990er-
Jahre eröffnet. Zuletzt gab es nach Unternehmensangaben insgesamt 65 Standorte in Deutschland, an denen rund 230 Mitarbeiter beschäftigt wurden.

Erst mal nur bis November

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das zuständige Amtsgericht in Syke Dr. Christian Willmer aus der Kanzlei Willmerköster bestellt. In einer ersten Stellungnahme kündigte Willmer an, dass der laufende Geschäftsbetrieb bis auf Weiteres fortgeführt werde und die Filialen geöffnet blieben. Zudem teilte Willmer mit, dass die Entgelte der Mitarbeiter bis Ende November 2016 abgesichert seien und die Belieferung durch die Hersteller für das Weihnachtsgeschäft sichergestellt sei.

Als Gründe für den Insolvenzantrag wurden die gravierenden Veränderungen in der Modebranche angeführt, die zu hohem Wettbewerbsdruck und Umsatzrückgängen insbesondere bei mittelständischen Modehändlern geführt haben. Auch das in den letzten Jahren sich stark verändernde Kaufverhalten der Kunden hat Umsatz vom stationären Einzelhandel zum Online-Handel hin verlagert.

Insolvenzverwalter Willmer nahm parallel Gespräche mit den Lieferanten und Vermietern auf, um sich ein vollständiges Bild der Situation des Unternehmens zu verschaffen und Zukunftsperspektiven zu erörtern. Darauf aufbauend soll ein strukturierter Investorenprozess folgen. Immerhin hatte die Kanzlei jüngst mit der Modegruppe Zero ein insolventes Modeunternehmen erfolgreich an eine Investorengruppe veräußern können.

Noch besteht Hoffnung: An der von Vera Klöhn gegründeten „Kiki-Kindermode“­Handelskette sind mehrere Investoren interessiert.
Noch besteht Hoffnung:
An der von Vera Klöhn gegründeten „Kiki-Kindermode“­Handelskette sind mehrere Investoren interessiert.

Vera Klöhn, die Gründerin der „Kiki-Kinder­mode“-Geschäfte, erklärte zur Insolvenz: „Wir haben uns lange gegen die wachsenden Belastungen gestemmt, mussten letztendlich aber einsehen, dass wir nicht mehr in der Lage sind, die nötigen Mittel zur Sicherung der Gruppe aufzubringen. Mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Hoffnung auf einen Neuanfang für das Unternehmen verbunden.“

Anfang der 1990er-Jahre hatte sich Klöhn mit Großhandel und einer Handelsvertretung selbstständig gemacht. 1995 eröffnete Klöhn ihr erstes Ladengeschäft im direkten Umland von München und schon kurz darauf folgten nach eigenen Angaben weitere Geschäfte, die ab 1998 unter dem Markennamen Kiki firmierten. Zuletzt lag die Zentrale der Gruppe in Stuhr, am südwestlichen Rand von Bremen. Hier waren gut 40 Mitarbeiter im Lager, in der Verwaltung, der Buchhaltung, oder im örtlichen Ladengeschäft tätig. Die Filialen wurden mit unterschiedlichen Konzepten bespielt oder als Mono-Brand-Stores in Kooperation mit Steiff, Kanz, Petit Bateau und Tartine et Chocolat betrieben. 2012 startete Klöhn mit „Kids House“ ein neues Konzept. In diesen Läden wurden Kinderbekleidung und Heimtextilien mit Kindermöbeln und Accessoires holländischer Marken wie Koeka oder Kidsmill in einem Laden vereint. „Kids House“-Filialen wurden in Bamberg, Berlin, Hamburg, Köln und Osnabrück eröffnet. Zuletzt hatte sich die Gruppe 2013 im Internet um einen neuen Auftritt bemüht und mit dem Web-Shop am E-Commerce partizipieren wollen. Zur Frage, wie es nach Auslauf des Insolvenzgeldes Ende Oktober weitergehen wird, war bis Redaktionsschluss von der Gründerin Klöhn keine Auskunft zu erhalten. Allerdings hat Insolvenzverwalter Willmer Mitte Oktober mitgeteilt, dass sich nach dem ersten Kontakt mit einem möglichen Investor gleich zu Beginn der Insolvenzanmeldung inzwischen weitere Investoren gemeldet haben. Diese Gespräche werden auf Basis einer gründlichen Prüfung der vorgelegten Angebote intensiviert.

Eine Insolvenz kann auch für Lieferanten schnell zu einem Problem werden
Auch für Lieferanten ergeben sich aus der Insolvenz eines Kunden häufig mehrfache Probleme. Nicht nur fällt ein Kunde aus und ist zumeist noch die Bezahlung zuletzt gelieferter Waren schuldig. Mehr noch erlaubt das heutige Insolvenzrecht, dass Insolvenzverwalter bereits gezahlte Rechnungssummen von gelieferten und zwischenzeitlich durch den Kunden auch veräußerten Waren zurückfordern können. Solche Insolvenzanfechtungen erfolgen inzwischen bei fast allen Unternehmensgrößen. Insolvenzverwalter können derzeit bis zu zehn Jahre alte Zahlungen eines insolventen Unternehmens an seine Lieferanten anfechten. Damit soll zum Schutz der Gläubiger verhindert werden, dass Unternehmen noch vor der endgültigen Zahlungsunfähigkeit die Insolvenzmasse verringern, indem sie Gelder gewissermaßen an Lieferanten auslagern und diese somit dem Zugriff der Gläubiger und des Insolvenzverwalters entziehen. Voraussetzung für die Rückforderung ist der Nachweis, dass der Lieferant über eine anstehende Krise informiert war. Dies wird vom Insolvenzverwalter auch gern einmal in einem ersten Schritt behauptet, und schon ist der betroffene Lieferant in der Pflicht, die drohende Rückforderung bereits beglichener Rechnungen abzuwenden, was meist bei Hinzuziehung eines Rechtsbeistands zu weiteren Kosten führt.  Kritisch wird es für den Lieferanten bereits, wenn er mit seinem Kunden Vorkasse vereinbart hat – hier wird vorgebracht, dass er eine Ahnung von Zahlungsschwierigkeiten gehabt haben könnte. Auch eine spätere Änderung der Zahlungsweise in Teilbeträge kann als Beleg gewertet werden. Dabei ist es durchaus übliche Praxis, dass ein Lieferant einem Kunden, der gerade nicht liquide ist, entgegenkommt und Ratenzahlung anbietet. Wenn er nicht Gefahr laufen will, dass das Geld nach einer Insolvenz wieder eingezogen wird, müsste ein Lieferant auf ein solches Entgegenkommen verzichten. Aktuell befindet sich ein Reformvorschlag mit Verbesserungen der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung zum Schutz von Lieferanten­krediten im Gesetzgebungsverfahren. 

 

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