Aufgepasst bei Lieferzeitangaben im Internet
Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Angabe „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar“ nicht den rechtlichen Anforderungen an den Versandhandel zur Nennung eines Termins für die Warenlieferung genügt (Az. 33 O 20488/16). Um dem Verbraucher eine informierte Entscheidung zum Vertragsschluss zu ermöglichen, müsse