Neue Richtlinien zur Ausgabe elektronischer Kassenbons
Das als “Kassengesetzt” bekannte Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen ab dem 1. Januar 2020 ein. Dabei kann ein Beleg sowohl in Papierform als auch elektronisch ausgestellt werden. Die Ausstellung hat dabei im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Kauf zu erfolgen.